KI gibt sich zu erkennen
Direkte Interaktionen beginnen mit einem verständlichen Hinweis auf die KI.
Transparenz als Produkteigenschaft
Griffi verbindet Anrufe, E-Mails, Chat, Dokumente und Termine zu Vorgängen. Dabei bleibt sichtbar, wo KI interagiert, welche Regeln gelten und an welcher Stelle ein Mensch prüft oder freigibt.
Art. 50 KI-Verordnung
Dieser Überblick dient der Produktinformation und ist keine Rechtsberatung.
Die Transparenzpflichten nach Art. 50 der EU-KI-Verordnung werden ab dem 2. August 2026 anwendbar. Für Systeme, die direkt mit natürlichen Personen interagieren, sieht Art. 50 Abs. 1 grundsätzlich vor, dass Menschen über die KI-Interaktion informiert werden, sofern sie nicht ohnehin offensichtlich ist.
Bei Griffis KI-Telefon und Webchat ist die Offenlegung Teil des vorgesehenen Ablaufs. Der Hinweis darf nicht von einer Marketingformulierung oder der Aufmerksamkeit eines einzelnen Mitarbeiters abhängen.
Die konkrete rechtliche Einordnung hängt trotzdem immer vom tatsächlichen Einsatz ab. Deshalb versprechen wir keine pauschale „AI-Act-Konformität“ für jede kundenseitige Konfiguration.
Verordnung (EU) 2024/1689 im EUR-LexIn Griffi umgesetzt
Direkte Interaktionen beginnen mit einem verständlichen Hinweis auf die KI.
Entwurf, Prüfung und freigegebene Aktion werden im Workflow getrennt.
Kontakt, Verlauf, Aufgabe und Ergebnis werden in der Zentrale zusammengeführt.
Griffi enthält keine Emotionserkennung, Stimmungsbewertung oder versteckte Profilbildung.
Kein pauschaler Freifahrtschein
Ein administrativer Eingang in einem Handwerksbetrieb ist nicht dasselbe wie eine Entscheidung über Beschäftigung, Kreditwürdigkeit, Gesundheit oder Zugang zu wesentlichen Leistungen. Griffi begrenzt den öffentlichen Leistungsumfang deshalb bewusst.
Bewerberbewertung, medizinische Triage, automatische fachliche Entscheidungen oder verdeckte emotionale Analyse.
Besondere Kategorien personenbezogener Daten, vulnerable Gruppen, regulierte Entscheidungen und abweichende Integrationen.
E-Mail-Versand, Dokumentfinalisierung, Ausnahmen und sensible betriebliche Freigaben.
Verarbeitungszwecke, Rollen, Datenflüsse und Schutzmaßnahmen in Datenschutzinformationen und AVV.
Art. 50 Abs. 1 der KI-Verordnung verpflichtet Anbieter direkt interagierender KI-Systeme grundsätzlich dazu, die betroffenen Personen über die KI-Interaktion zu informieren, sofern dies nicht offensichtlich ist. Griffi sieht dafür einen klaren Hinweis zu Beginn der Interaktion vor.
Eine pauschale Einstufung wäre unseriös. Sie hängt vom konkreten Verwendungszweck, den betroffenen Personen und den tatsächlich eingesetzten Funktionen ab. n3tz prüft deshalb besondere oder sensible Griffi-Konfigurationen vorab und schließt bestimmte Einsätze öffentlich aus.
Der einsetzende Betrieb bleibt insbesondere für Zweck, Rechtsgrundlage, Betroffeneninformation, Datenminimierung, interne Rollen, fachliche Freigaben und die zulässige Konfiguration verantwortlich. n3tz dokumentiert Produktgrenzen und Datenflüsse.
Nein. Antworten, Dokumente und Aktionen werden nur im vereinbarten Workflow automatisiert. E-Mail-Versand, Dokumentfinalisierung und fachlich sensible Entscheidungen bleiben im öffentlichen Leistungsumfang bewusst kontrolliert.
Nein. Sie beschreibt die Produktgestaltung von Griffi in verständlicher Form und ersetzt keine rechtliche Prüfung des konkreten Einsatzes.
Neuigkeiten von n3tz
Produkt-Updates, ehrliche Einblicke und neue Tools. Kein fester Takt, kein Adresshandel.